Für Existenzgründer

Für Arbeitnehmer

Ihnen wird als Arbeitnehmer von Ihrem Bruttogehalt monatlich Lohnsteuer abgezogen. Sie haben aber das Gefühl, dass dieser Lohnsteuerabzug etwas zu hoch ausgefallen ist und möchten sich nun durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung etwas Lohnsteuer zurückholen. Wir bieten Ihnen die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung unter Beachtung aller steuerlich legalen Abzugsmöglichkeiten.
Unsere Erfahrung zeigt, dass Mandanten immer wieder überrascht sind, was tatsächlich steuerlich berücksichtigt werden kann. Wir bieten Beratung u.a. in folgenden Bereichen:

 

Einkommensteuererklärung

Nach Ablauf des Kalenderjahres besteht die Möglichkeit, durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung, in der ein sehr umfangreiches Spektrum von Einzelfallregelungen Berücksichtigung findet, unter Umständen eine Steuerrückerstattung zu erhalten.

Zum Beratungstermin

Prüfung von Bescheiden

Soweit Sie unsicher hinsichtlich der Richtigkeit sind, prüfen wir gerne Ihre Steuerbescheide und sind Ihnen bei Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt oder Klageverfahren beim Finanzgericht behilflich, um berechtigte Ansprüche für Sie durchzusetzen.

Zum Beratungstermin

Anträge auf Lohnsteuerermäßigung

Durch die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte ist es möglich, den monatlichen Lohnsteuerabzug vom Lohn oder Gehalt bereits im Vorfeld zu reduzieren.

Zum Beratungstermin

Vermögenssicherung und -aufbau

Wir beraten Sie hinsichtlich der Risiken und steuerlichen Auswirkungen bei vorhandenen oder beabsichtigten Kapitalanlagen.

Zum Beratungstermin

Erbschaften und Schenkungen

Wegen der Komplexität dieser Thematik, der Vielfältigkeit der Gestaltungsmöglichkeiten und deren steuerlicher Auswirkung sollte vor dem Gang zum Notar oder der privatschriftlichen Abfassung eines Testaments immer der Gang zum Steuerberater stehen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Abwicklung von Erbschaften und Schenkungen.

Zum Beratungstermin

Altersvorsorge

Wir prüfen für Sie, wie sich die unterschiedlichen Formen der Altersvorsorge sowohl in der Ansparphase als auch in der Auszahlungsphase im späteren Ruhestand steuerlich bei Ihnen auswirken und machen Sie gern auf vorhandene Chancen und Risiken aufmerksam.

Zum Beratungstermin

Vermietung von Immobilien

Neben der Investitions- und Finanzierungsberatung beim Erwerb einer Immobilie sind wir Ihnen gerne bei der Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen und bei der Nebenkostenabrechnung gegenüber den Mietern behilflich.

Zum Beratungstermin

Ausländische Einkünfte

Erzielen Sie ausländische Einkünfte? Wir sind Ihnen gerne behilflich, dass auch die in diesem Zusammenhang anfallenden steuerlichen Pflichten sowohl im Inland und auch im Ausland erfüllt werden.

Zum Beratungstermin


Rechtsanwalt Nils Steffen