Für Freiberufler

Für Freiberufler

Sie als Freiberufler unterstützen wir beim Praxiskauf bzw. -verkauf sowie der Praxisbewertung ebenso wie bei Buchhaltung und Einnahmen-Überschussrechnung. Hierbei haben wir den Vorteil, Ihnen auch die damit zusammenhängende Rechtsberatung anbieten zu können.

 

Buchführungsaufgaben

Wir übernehmen für Sie die Erstellung der Finanzbuchhaltung einschließlich des Kontierens der Belege. Auf Wunsch erledigen wir die Arbeiten auch in Ihrem Büro, so dass Sie die Belege nicht außer Haus geben müssen. Ebenso führen wir die Lohnbuchhaltung durch.

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Erstellung der Einnahmen- Überschussrechnung

Wir erstellen für Sie die Einnahmen-Überschussrechnung nach steuerrechtlichen Vorschriften auf der Grundlage Ihrer selbsterstellten Buchhaltung oder der durch uns geführten Bücher. Wenn Sie bilanzieren, erstellen wir die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

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Steuererklärungen

Wir erstellen Ihre laufenden ebenso wie die jährlichen Steuererklärungen. Auch die Ausarbeitung der Schenkungs- und Erbschaftssteuererklärungen gehört zu unserem Aufgabengebiet. Weiterhin stellen wir für Sie alle erforderlichen Anträge (z.B. Herabsetzungsanträge, Stundungs- und Erlassanträge etc.) beim Finanzamt und anderen Behörden.

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Beratung in steuerlichen Angelegenheiten

Wir beraten Sie in allen steuerrechtlichen Fragestellungen wie z. B. Rechtsformwahl, optimale Steuergestaltung, Gestaltung betrieblicher und privater Rechtsverhältnisse unter steuerlichen und rechtlichen Gesichtspunkten. Ebenso bieten wir Ihnen eine kompetente Beratung bei Praxiskauf und -verkauf einschließlich der Praxisbewertung an. Bei Verhandlungen mit Banken und Behörden unterstützen wir Sie ebenso wie bei Vermögensanlagen.

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Prüfungen

Für Sie als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind wir zur Durchführung von externen Qualitätskontrollprüfungen gem. § 57a der Wirtschaftsprüferordnung berechtigt.

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Vertretungen in Steuersachen

Wir beraten Sie bei einer steuerlichen Außenprüfung und vertreten Sie in allen Rechtsbehelfsverfahren vor dem Finanzamt. Ebenso verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Vertretung unserer Mandanten vor den Finanzgerichten.

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Rechtsanwalt Nils Steffen