Für Rentner

Für Ruheständler

Nicht immer endet mit dem Ausstieg aus dem Berufsleben auch der Kontakt zum Finanzamt. Pensionierte Beamte mussten auch bisher schon ihre Versorgungsbezüge versteuern, und wer nebenbei noch gejobbt hat oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hatte, war ebenfalls verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Doch was viele Rentner nicht wissen: Aufgrund einer Gesetzesänderung, die zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, sind die Höchstgrenzen neu festgelegt. Somit müssen zahlreiche Senioren erstmals seit Jahren wieder die gefürchteten Formulare ausfüllen.

Wir bieten Beratung u.a. in folgenden Bereichen:

 

Einkommensteuererklärung

Eine Einkommensteuererklärung muss bis 31. Mai abgegeben werden, wenn zu vermuten ist, dass für das vorangegangene Jahr Steuern zu bezahlen sind und diese nicht bereits durch Direktabzug getilgt sind. Wer sich nicht sicher ist, sollte sich vorsichtshalber mit uns in Verbindung setzen. Denn auch Finanzbeamte kennen das alte Sprichwort Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Zum Beratungstermin

Prüfung von Bescheiden

Soweit Sie unsicher hinsichtlich der Richtigkeit sind, prüfen wir gerne Ihre Steuerbescheide und sind Ihnen bei Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt oder Klageverfahren beim Finanzgericht behilflich, um berechtigte Ansprüche für Sie durchzusetzen.

Zum Beratungstermin

Vermögenssicherung und -aufbau

Wir beraten Sie hinsichtlich der Risiken und steuerlichen Auswirkungen bei vorhandenen oder beabsichtigten Kapitalanlagen.

Zum Beratungstermin

Erbschaften und Schenkungen

Wegen der Komplexität dieser Thematik, der Vielfältigkeit der Gestaltungsmöglichkeiten und deren steuerlicher Auswirkung sollte vor dem Gang zum Notar oder der privatschriftlichen Abfassung eines Testaments immer der Gang zum Steuerberater stehen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Abwicklung von Erbschaften und Schenkungen.

Zum Beratungstermin

Vermietung von Immobilien

Neben der Investitions- und Finanzierungsberatung beim Erwerb einer Immobilie sind wir Ihnen gerne bei der Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen und bei der Nebenkostenabrechnung gegenüber den Mietern behilflich.

Zum Beratungstermin

Ausländische Einkünfte

Erzielen Sie ausländische Einkünfte? Wir sind Ihnen gerne behilflich, dass auch die in diesem Zusammenhang anfallenden steuerlichen Pflichten sowohl im Inland und auch im Ausland erfüllt werden.

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Rechtsanwalt Nils Steffen