Für Gesellschaften / Unternehmer

Für Gesellschaften / Unternehmer

Ihnen als Unternehmer bzw. für Ihre Gesellschaft bieten wir gesellschafts- und steuerliche Gestaltungsberatung bei Unternehmensgründung, Unternehmenskauf oder -verkauf, Umwandlungen und Nachfolgeregelungen ebenso an, wie sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Buchhaltung und Jahresabschlüssen. Hierbei haben wir den Vorteil, Ihnen auch die damit zusammenhängende Rechtsberatung anbieten zu können.

Buchführungsaufgaben

Wir übernehmen für Sie die Erstellung der Finanzbuchhaltung einschließlich des Kontierens der Belege. Auf Wunsch erledigen wir die Arbeiten auch in Ihrem Büro, so dass Sie die Belege nicht außer Haus geben müssen. Ebenso führen wir die Lohnbuchhaltung durch. Auch Baulohn und Heuerabrechnungen gehören zu unserem Angebot.

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Erstellung von Jahresabschlüssen

Wir erstellen für Sie die Einnahmen-Überschussrechnung oder den Jahresabschluss nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften auf der Grundlage Ihrer selbsterstellten Buchhaltung oder der durch uns geführten Bücher. Ebenso besteht die Möglichkeit, Ihren Jahresabschluss nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS oder US-GAAP) zu erstellen.

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Prüfungstätigkeit

Als Wirtschaftsprüfer führen wir die gesetzliche oder freiwillige Prüfung Ihres Jahresabschlusses durch. Weiterhin erbringen wir sämtliche Vorbehaltsaufgaben für Wirtschaftsprüfer. Dazu zählen insbesondere Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung und Prüfungen bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln. Außerdem haben wir die Berechtigung zur Durchführung von externen Qualitätskontrollprüfungen gem. § 57a der Wirtschaftsprüferordnung. Im Januar 2007 haben wir erfolgreich am Qualitätskontrollsystem des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer teilgenommen.

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Beratung in steuer- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten

Wir beraten Sie in allen gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen wie. z.B. Rechtsformwahl, optimale Steuergestaltung, Gestaltung betrieblicher und privater Rechtsverhältnisse unter steuerlichen und rechtlichen Gesichtspunkten. Ebenso bieten wir Ihnen eine kompetente Beratung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen einschließlich der Unternehmensbewertung an. Bei Verhandlungen mit Banken und Behörden unterstützen wir Sie ebenso wie bei Vermögensanlagen.

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Vertretungen in Steuersachen

Wir beraten Sie bei einer steuerlichen Außenprüfung und vertreten Sie in allen Rechtsbehelfsverfahren vor dem Finanzamt. Ebenso verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Vertretung unserer Mandanten vor den Finanzgerichten.

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Steuererklärungen

Wir erstellen Ihre laufenden Steueranmeldungen ebenso wie die jährlichen Steuererklärungen. Auch die Ausarbeitung der Schenkungs- und Erbschaftssteuererklärungen gehört zu unserem Aufgabengebiet. Weiterhin stellen wir für Sie alle erforderlichen Anträge (z.B. Herabsetzungsanträge, Stundungs- und Erlassanträge etc.) beim Finanzamt und anderen Behörden.

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Rechtsanwalt Nils Steffen